Wege zum Eigenheim gibt es viele. Doch nicht jeder ist glücklich mit einem Reihenhaus-Neubau von der Stange! Für Individualisten und schlaue Füchse gibt es auch nach Streichung der Eigenheimzulage sparsinnige Wege zum Traumhaus: für Einkommens-Steuerzahler hochinteressant ist z. B. das Sanieren denkmalgeschützter Bauten. So können nach § 10f Einkommenssteuergesetz entsprechende Aufwendungen, die zu Herstellungs- oder Erhaltungskosten führen, im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den folgenden 9 Jahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden. Und das bei Eigennutzung. Als Pendant dazu regelt § 7i EStG die steuerliche Auswirkung von Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen. Das kann sich rechnen.
Doch Vorsicht: So ein Umbauprojekt hat es in sich. Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt die künftige Nutzung und geplante bauliche Veränderung mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde besprechen. Auch baulich kann ein Denkmal im Verlauf der Sanierung für Überraschungen sorgen: nasse oder morsche Balken, Schwamm- oder Pilzbefall haben schon manchen unerfahrenen Bauherren in ungeplante Kostensprünge gestürzt. Am besten, man holt sich von Anfang an erfahrene Ratgeber ins Boot. Eine Liste verkäuflicher Denkmale in Baden-Württemberg gibt es hier: http://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/verkaeufliche-denkmale.html
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13. Oktober 2009 von admin
Seit dem 01. Oktober 2009 ist die Novelle der Energiesparverordnung vom 29.04.2009, kurz EnEV 2009, in Kraft getreten. Insgesamt hat die Bundesregierung im Sommer 2007 die Eckpunkte für ein „Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) beschlossen, mit deren Hilfe in 2 Schritten die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30% erhöht werden sollen.
Alte Öfen haben damit bald ausgedient. In Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen keine elektrischen Speicherheizsysteme mehr eingebaut werden. Vorhandene elektrische Speicherheizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden. Neu ist seit Oktober 2009 auch, dass selbst erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Energiebedarf verrechnet werden darf (§ 5 EnEV). Außerdem wird die Pflicht zur Nachrüstung der Dämmung oberster Geschossdecken ausgeweitet. Nach § 10, Absatz 4 müssen ab 2012 auch begehbare Geschossdecken gedämmt werden, sofern das Dach darüber ungedämmt ist.
Welche EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben verbindlich ist hängt davon ab, ob es genehmigungspflichtig ist und wann der Bauherr die relevanten Schritte nach dem Landesbauordnungsrecht unternommen hat. Wenn es sich beispielsweise um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt und der Bauherr einen Bauantrag einreichen muss, gilt als Maßstab das Datum seines Antrags. Normalerweise galten die Anforderungen der EnEV 2007 bis Einreichung des Bauantrags zum 30.September 2009, wenn die Behörde bis zum 01.10.2009 über den Antrag bestandskräftig entschieden hatte.
Die Beschäftigung mit der EneV-Novelle sollte sich für Bauherren auch in Zukunft lohnen: Bereits 2012 werden planmäßig die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden weiter steigen.
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18. September 2009 von admin
Penthouses, Maisonettes und Dachgeschosswohnungen – immer mehr Wohnungskäufer interessieren sich für Wohnungen in luftiger Höhe. Das ergab eine Maklerbefragung von Immowelt.de, einem der führenden deutschen Immobilienportale.
Nürnberg, 11. März 2009. Auf, im oder unterm Dach zu wohnen ist in. Viele Wohnungskäufer schätzen die Vorzüge von Penthouses, Maisonettes und Dachgeschosswohnungen, ergab eine Maklerbefragung von Immowelt.de, einem der meistbesuchten Immobilienportale.
Besonders erstaunt die hohe Nachfrage nach Penthouse-Domizilen: 26,2 Prozent der befragten Makler verzeichneten hier erhöhte Anfragen. Auch die zweigeschossige Maisonette liegt mit 22,4 Prozent hoch im Kurs. Die klassische Dachgeschosswohnung kommt immerhin noch auf 16,3 Prozent.
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