Aus für alte Öfen
13. Oktober 2009 von admin
Seit dem 01. Oktober 2009 ist die Novelle der Energiesparverordnung vom 29.04.2009, kurz EnEV 2009, in Kraft getreten. Insgesamt hat die Bundesregierung im Sommer 2007 die Eckpunkte für ein „Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) beschlossen, mit deren Hilfe in 2 Schritten die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30% erhöht werden sollen.
Alte Öfen haben damit bald ausgedient. In Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen keine elektrischen Speicherheizsysteme mehr eingebaut werden. Vorhandene elektrische Speicherheizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden. Neu ist seit Oktober 2009 auch, dass selbst erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Energiebedarf verrechnet werden darf (§ 5 EnEV). Außerdem wird die Pflicht zur Nachrüstung der Dämmung oberster Geschossdecken ausgeweitet. Nach § 10, Absatz 4 müssen ab 2012 auch begehbare Geschossdecken gedämmt werden, sofern das Dach darüber ungedämmt ist.
Welche EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben verbindlich ist hängt davon ab, ob es genehmigungspflichtig ist und wann der Bauherr die relevanten Schritte nach dem Landesbauordnungsrecht unternommen hat. Wenn es sich beispielsweise um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt und der Bauherr einen Bauantrag einreichen muss, gilt als Maßstab das Datum seines Antrags. Normalerweise galten die Anforderungen der EnEV 2007 bis Einreichung des Bauantrags zum 30.September 2009, wenn die Behörde bis zum 01.10.2009 über den Antrag bestandskräftig entschieden hatte.
Die Beschäftigung mit der EneV-Novelle sollte sich für Bauherren auch in Zukunft lohnen: Bereits 2012 werden planmäßig die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden weiter steigen.